Referenzen

Einige anonymisierte Fallbeispiele sollen den Nutzen der Gutachten von Stephen Letzel dokumentieren:

Fall 1 "Verkauf einer Immobilie"

Ein Ehepaar wollte eine Immobilie über einen Makler veräußern, war sich aber über den anzusetzenden Verkaufspreis unsicher und beauftragte den öffentlich bestellten Sachverständigen Stephen Letzel mit einem Gutachten. Erfolg: Das Gespräch mit dem Makler konnte auf einer fundierten Grundlage geführt und die Immobilie zu einem für das Ehepaar attraktiven Preis veräußert werden.

Fall 2 "Verkauf mit Wegerecht"

Im Hinblick auf ein Grundstück A sollte die Schwester der Grundstücks-Eigentümerin ausbezahlt werden.
Parallel sollte ein angrenzendes Grundstück B an den Sohn der Grundstückseigentümerin A verkauft werden.
Stephen Letzel klärte, inwieweit sich ein vorhandenes Baurecht auf den Grundstücken im Preis auswirkt, aber auch welche Bedeutung das Wegerecht für Grundstück A hat. Hier wurde auf Basis des Gutachtens eine gute Lösung für alle Beteiligten gefunden.

Fall 3 "Grundstück mit abrissreifem Haus"

Ein Bauträger wollte ein Grundstück mit einem abrissreifen Haus erwerben. Per Gutachten ermittelte Stephen Letzel einen realistischen Grundstückspreis – unter Berücksichtigung der Beschaffenheit, des Zuschnittes und der preismindernden Tatsache, dass im hinteren Teil zwar ein Baurecht besteht, aber nur ein Teil der Baufläche bebaut werden könnte und zudem der hintere Teil noch erschlossen werden müsste. 

Fall 4 "Eingeschränktes Wegerecht"

Die Immobilie, ein Industriegrundstück, musste aufgrund eines nicht dinglich gesicherten, nur mündlich vereinbarten Wegerechts, umständlich angefahren werden. Als nachweisbare Folge ergab sich für den Erwerber, dass Auftraggeber abgesprangen und Umsatzeinbußen zu verzeichnen waren. Stephen Letzels Gutachten legte dar, inwieweit der Kaufpreis der Immobilie zu mindern war.

Weitere Referenzfälle

Ein Grundstückseigentümer und dessen Kinder baten um die Verkehrswertermittlung eines Zweifamilienhauses. Das modernisierungsbedürftige Objekt sollte auf einen Kind übertragen werden und die beiden Geschwister sollten ausgezahlt werden. Das Objekt wurde in den 1960-er Jahren errichtet und seitdem mehrmals umgebaut und erweitert. Stephen Letzel erstellte ein Verkehrswertgutachten wobei auch die Grundstückseigenschaften (Lage, Zuschnitt) sowie der Objektzustand (u.a. unterschiedliche Baujahre, Beseitigung von Instandhaltungsrückstau) berücksichtigt wurden. Das Gutachten sowie die Beratung des Stephen Letzel diente als Grundlage zur gütlichen Einigung.

Ein Kunde bat Stephen Letzel um Prüfung des vom Finanzamt pauschal ermittelten Grundstücks- und Gebäudewert. Hierbei wurde festgestellt, dass insbesondere der Bodenwert aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten (baurechtliche Vorschriften) und tatsächlichen Eigenschaften (örtliche Lage des Grundstücks, bestehende Gebäudekonzeption und Bebaubarkeit) von der pauschalen Ermittlung durch das Finanzamt abweichte. Aufgrund der gewissenhaften Prüfung der tatsächlichen Gegebenheiten konnte Stephen Letzels Expertise zu einer Einigung mit dem Finanzamt dienen.

Architekt und Dipl.-Ing. (FH) Stephen Letzel

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Dipl.-Ing. (FH) Architekt Stephen Letzel

Am Domberg 9
51515 Kürten

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